Der Bundesparteitag möge in Folge des WP004 folgendes Vorgehen beschließen:
1. Um die sprachliche Qualität des Europawahlprogramms zu verbessen und zu gewährleisten, wird eine Europawahlprogrammkommission (EPK) eingesetzt.
2. Die Mitglieder der EPK werden mittels Beschluss vom Bundesvorstand ernannt.
3. Die EPK hat das Recht, weitere Mitglieder hinzuzuwerben. Deren Bestätigung erfolgt ebenfalls mittels BuVo-Beschluss.
4. Bis zum BPT18.1 wird sich die EPK mit den Inhalten des Europawahlprogramms hinsichtlich ihrer Aktualität bzw. Erfüllung befassen und Änderungsvorschläge in Form von Wahlprogrammanträgen unterbreiten. Diese sind wie folgt zu gliedern:
– Streichungen aufgrund von Erfüllung
– Streichungen aufgrund von Widerspruch zu Grundsatzprogramm
– Streichungen aufgrund von Widerspruch zum Programm der BTW17
– Streichungen aufgrund von Doppelungen
– Inhaltliche Anpassung hinsichtlich Aktualität
– Sprachliche Inkonsistenzen
– Rechtschreibfehler
5. Auf den Folgeparteitagen bis zur Europawahl werden hinzukommende Streich- und Änderungsvorschläge ebenfalls als Wahlprogrammanträge eingereicht.